Kfz-Kennzeichen: umtauschen in Euro-Kennzeichen
Volltext
Alte amtliche Kennzeichen, auf denen das blaue Euro-Feld (Sternenkranz und ErkennungsÂbuchstabe D) nicht vorhanden ist, können in ein Kennzeichen mit Euro-Feld umgetauscht werden. Eine Verpflichtung zum Umtausch besteht hingegen nicht.
Die bisherige Buchstaben- / Ziffernkombination kann beibehalten werden; daneben besteht die Möglichkeit eine neue Buchstaben- / Ziffernkombination zu wählen.
Ansprechpunkt
Der Umtausch der Kennzeichen ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief)
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war)
- bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Kosten
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde. Außerdem fallen Kosten für die neuen Kennzeichenschilder an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
MWVLW