Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Leistungsnummer: 99107015017000

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie  eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schw ierigkei  ten erhalten.
Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen  Voraussetzungen für die Hilfe währung geklärt werden.  Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie  bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu erst genommen werden müssen, informiert.  Sollten Sie folgende Vo raussetzungen erfüllen, können unter Um ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten :
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soz iale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun gen bekommen :

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul - bzw. Berufsausbildung
  • Geld - und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei  stationärer Unterbring ung

Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. wohnungslos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen. Hierzu gehören vor allem:

  • Beratung und persönliche Betreuung der Hilfesuchenden und für ihre Angehörigen,
  • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnung,
  • Maßnahmen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes und
  • Hilfen zur Bewältigung des Alltagslebens.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonde rer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine ent sprechende Kontakta nfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungs möglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorran gige Leistungen können hier bespro chen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem : Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be- sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt si nd, kann im Be ratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung  zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun gen notwendig.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor dern.

Kosten

Kostenart: kostenlos

Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsmöglichkeiten erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)