Parkausweis erteilen für Familienpflege
Volltext
Diese Verwaltungsleistung wird in Rheinland-Pfalz nicht angeboten. Ob Sie diese in anderen Bundesländern beanspruchen können, erfahren Sie, wenn Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz den Ort eingeben, in dem Sie die Leistung beanspruchen möchten.
Rechtsgrundlage(n)
§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 27.09.2023
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz