Jugendhilfe
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Kontakt
Schää, dass Se do sinn!
Ganz gleich, ob Sie Fragen, Anregungen und Ideen haben, oder auch Kritik und Beschwerden äußern möchten – Ihr Anliegen ist uns wichtig. Nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten, um direkt mit uns in Verbindung zu treten. Gemeinsam gestalten wir unsere Stadt noch lebenswerter!
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße: Detailseite
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Telefon
Rund um die Uhr für Sie da!
06321/855-0 -
E-Mail
Schreiben Sie uns gern!
info@neustadt.eu -
Mängelmelder
Ob Müll, Schäden oder Defekte – wir kümmern uns!
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Servicetelefon 115
Montag bis Freitag
von 8 bis 18 Uhr
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Ansprechpersonen & Dienststellen
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Öffnungszeiten
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Kontaktformular
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Bürgerbüro
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Bürgersprechstunde
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Anregungen & Kritik
Sichere elektronische Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Für die Übermittlung einer signierten E-Mail bzw. signierten Dokumenten steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
stv-neustadt-weinstrasse@poststelle.rlp.de
Die Virtuelle Poststelle (VPS) Rheinland-Pfalz wird vom Landesbetrieb Daten und Information in Mainz betrieben. Allerdings werden von der Poststelle noch die alten MS Office Formate als Anhang akzeptiert. E-Mails mit alten MS Office Formaten als Anlage werden von unseren Systemen nicht mehr akzeptiert. Um Probleme bei der Zustellung zu vermeiden, senden Sie an die oben genannte Mailadresse bitte nur DOCX-, XLSX- oder PDF-Dateien.
Städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe
Zuständig für 18 Dienstleistungen
- Änderungen mitteilen, die wichtig sind für den Bezug von Unterhaltsvorschuss, Online-Antrag
- Beistandschaft
- Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
- Beratung und Beistandschaft bei der Feststellung der Vaterschaft durch das Jugendamt erhalten
- Bestellung zum Vormund anregen
- Elterngeld - Berechnung
- Elterngeld beantragen, Online-Antrag
- Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren
- Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
- Jährlich prüfen lassen, ob mein Kind Unterhaltsvorschuss bekommt, Online-Antrag
- Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Unterhaltsansprüche beurkunden lassen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen
- Unterhaltsansprüche gegenüber einer im Ausland lebenden Person prüfen und an die zuständigen Behörden weiterleiten
- Unterhaltsheranziehung
- Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen, Online-Antrag
- Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden