Handwerkerparkausweis für die Metropolregion Rhein-Neckar
Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Handwerksbetriebe müssen nicht für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden und digitalen Handwerkerparkausweis nutzen.
Bitte beachten Sie, dass der gesamte Prozess online über das OMNIA-Portal abgewickelt wird (Registrieren bei OMNIA notwendig). Die Beantragung auf einem anderen Weg ist nicht möglich.
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung.
Geltungsbereich
Der Handwerkerparkausweis wird seit 2008 in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der Metropolregion Rhein-Neckar anerkannt. Diese sind:
- Kreis Bergstraße
- Landkreis Bad Dürkheim
- Landkreis Germersheim
- Landkreis Südliche Weinstraße
- Neckar-Odenwald-Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Rhein-Pfalz-Kreis
sowie die kreisfreien Städte
- Frankenthal
- Heidelberg
- Landau
- Ludwigshafen
- Mannheim
- Neustadtan der Weinstraße
- Speyer
- Worms
Seit dem 1. Januar 2011 kann er auch im Gültigkeitsbereich des Handwerkerparkausweises der Technologie-Region Karlsruhe verwendet werden. Hierzu zählen die Städte und Gemeinden der Landkreise Karlsruhe und Rastatt sowie die Städte Karlsruhe und Baden-Baden (im Kernstadtbereich von Baden-Baden sind nochmals spezifische Parkregelungen zu beachten).
Voraussetzungen
Den Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar können Betriebe beantragen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen.
- Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder der IHK gemeldet sein.
- Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird.
- Die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 t nicht überschreiten und müssen entweder als Werkstattwagen (verlängerte Werkbank) oder für Produkt-, Material- und Werkzeugtransporte genutzt werden. Karosseriebauformen: Steilheck, Kombi, Kastenwagen oder Transporter.
Nutzung
Bis zu drei Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de
Mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwegen und mobile Beschilderungen
- in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)
Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rehein-Neckar nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.
Gültigkeitsdauer und Kosten
Die Gültigkeitsdauer beträgt ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis.
Benötigte Unterlagen
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
- Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Antragsstellung
- Klicken Sie bitte hier.
- Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
(WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!). - Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.