Zulassung als privates Labor für die Beschaffenheitsprüfung von Saatgut beantragen
Volltext
Saatgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss vorab auf seine Beschaffenheit geprüft werden. Für die Beschaffenheitsprüfung ist eine repräsentative Probe je Saatgutpartie notwendig. Diese wird auf Folgendes geprüft:
- Fremdbesatz
- Keimfähigkeit
- Reinheit
- Gesundheitszustand
Als ein privates Labor können Sie zur Mitwirkung bei der Durchführung der Beschaffenheitsprüfung von Saatgut eine Zulassung beantragen.
Voraussetzungen
- Ihr Personal besitzt die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Der oder die für den technischen Betrieb Verantwortliche besitzt die für die technische Leitung eines Saatgutprüflabors erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
- Das Labor besitzt die notwendigen Räumlichkeiten und Geräte für eine ordnungsgemäße Prüfung
- Das Labor eines Saatgutunternehmens untersucht nur Saatgutpartien, die für das betreffende Unternehmen erzeugt wurden, außer zwischen Saatgutunternehmen, dem Antragsteller und der zuständigen Anerkennungsstelle gibt es eine andere Vereinbarung
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis über das Vorhandensein der erforderlichen Kenntnisse beim Personal für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung
- Aufstellung zu den Räumlichkeiten und Geräten, die für die Durchführung der Beschaffenheitsprüfung verwendet werden sollen
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)