Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft kontaktieren

Leistungsnummer: 99089118013000

Volltext

In jedem Bundesland gibt es eine „Zentrale Ansprechstelle Cybercrime“ (ZAC-Dienststelle) für die Wirtschaft. Die ZAC-Dienststellen sind in den Landeskriminalämtern verortet.

Cybercrime sind alle Straftaten, die sich gegen das Internet, Datennetze, IT-Systeme und deren Daten richten oder die mittels IT begangen werden, beispielsweise:

  • Daten-/ Identitätsdiebstahl,
  • Datenhehlerei,
  • Online-Erpressung mittels:
    • DDoS (Distributed-Denial-of-Service) oder
    • Ransomware/ Kryptotrojaner,
  • Man-in-the-middle-Angriff sowie
  • CEO-Fraud.

Sie können auch dann Kontakt aufnehmen, wenn Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen möchten. Zuständig ist für Sie diejenige ZAC-Dienststelle des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen ansässig ist.

Verfahrensablauf

Ist Ihr Unternehmen Opfer von Cybercrime geworden oder möchten Sie sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an Ihre ZAC-Dienststelle wenden. Das weitere Verfahren ist dann vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Ansprechpunkt

Zentrale Ansprechstellen Cybercrime der Polizeien der Länder und des Bundes für die Wirtschaft finden Sie auf der nachstehenden Internetseite:

Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist Opfer von Cybercrime geworden oder
  • Sie möchten sich über Maßnahmen zur Prävention von Cybercrime beraten lassen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Frist

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare: keine

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.06.2019