Werbeplakate und Transparentwerbung an privaten Hauswänden auf privaten Grundstücken

Volltext

Betrifft

  • jede Werbeanlage die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar ist
    • z. B. an privaten Hauswänden und privaten Grundstücken

Zuständigkeit

  • für die Erteilung der Genehmigung in der Stadt Trier und im Bereich der Werbesatzung (Fläche innerhalb des Alleenringes) ist die Bauberatung im BauBürgerBüro zuständig

Beantragung

  • telefonische oder persönliche Rücksprache vor Antragsstellung ist empfehlenswert
  • für genehmigungspflichtige Werbeanlagen erfolgt die Beantragung schriftlich durch  Bauantrag
  • der Antrag ist vom Bauherrn auszufüllen und mit allen prüffähigen Unterlagen einzureichen, die Beauftragung eines Architekten ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen
  • wird die Genehmigung erteilt, ergeht eine schriftliche Baugenehmigung mit beiliegendem Gebührenbescheid

Achtung

  • Werbung durch Banner oder Spannbänder im öffentlichen Straßenraum (auf Straßen und Plätzen) wird durch die Bauaufsicht genehmigt

Erforderliche Unterlagen

  • in mindestens zweifacher Ausführung:
    • aktueller amtlicher Lageplan
    • Bauantragsformular
    • Prüffähige maßstabgerechte Zeichnungen, Visualisierung der Werbeanlagen am Gebäude

Kosten

  • die Gebühren richten sich nach der Größe und der Anzahl der Werbeanlagen
    • z. B. 140,00 Euro für eine Werbeanlage unter 5 qm an der Stätte der Leistung

Bearbeitungsdauer

  • ca. 4 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

  • Werbesatzung der Stadt Trier und § 52 der Landesbauordnung
  • Die Werbesatzung gilt für das Stadtgebiet innerhalb des Alleenringes einschließlich der an den Alleenring unmittelbar anschließenden Grundstücke