Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen
Volltext
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Kosten
Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro.
Frist
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
In Textform gestellter Antrag.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz