Verlängerung einer Teilbaugenehmigung beantragen

Leistungsnummer: 99012070020002, 99012071020002, 99012072020002

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Volltext

Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung). Die Genehmigung kann auf Antrag verlängert werden.

Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Kosten

Frist

Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung (4 Jahre) in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

In Textform gestellter Antrag.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz