Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen
Volltext
Um ein Bauvorhaben umsetzen zu können, ist oftmals eine Baugenehmigung notwendig. Deren Geltungsdauer kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.
Die Verlängerung kann von der Bauaufsichtsbehörde mit neuen Nebenbestimmungen verbunden werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung in Textform bei der unteren Bauaufsichtsbehörde die Verlängerung beantragen.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).
Kosten
Kostenhöhe (variabel): von 60,00 Euro bis zu 750,00 Euro
Frist
Sie müssen vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung (4 Jahre) die Verlängerung beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
In Textform gestellter Antrag.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz