Unternehmensnummer beantragen

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Volltext

Beantragung  

  •  kann persönlich, formlos schriftlich oder per Fax erfolgen
  •  wird benötigt von landwirtschaftlichen Betrieben in allen Agrarförderangelegenheiten:
    •  bei Unternehmensneugründungen
    •  bei personellen Veränderungen in der Betriebsführung oder
    •  bei Veränderungen in der Unternehmensform ( z. B. von Privatperson auf GbR oder Übergängen von Eltern auf Kinder)
    •  bei nebenerwerblicher Landwirtschaft nur in Förderangelegenheiten oder veterinärrechtlich meldepflichtiger Tierhaltung (Hobby-Tierhaltung)
  • die Personennummer ist eine zusätzliche laufende Nummer, die jede in der LBD (landeswirtschaftliche Betriebsdatenbank) erfasste Person erhält
  • zu jeden landwirtschaftlichen Antragsteller (Einzelunternehmen oder Gesellschaft) sind die handelnden Personen eindeutig mit persönlichen Daten und den Kontaktdaten zu erfassen
    • im Rahmen dieser Erfassung wird die Personennummer erstellt
  • die Personennummer kann bei berechtigtem Interesse (in der Regel durch den Antragsteller selbst) im Referat Landwirtschaft erfragt werden

Erforderliche Unterlagen

  •  Angabe Name und Anschrift des Betriebes
  •  Art der Landwirtschaft
  •  Art der Tierhaltung

Bearbeitungsdauer

  • sofort - 5 Tage