Unternehmensnummer beantragen
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Beantragung
- kann persönlich, formlos schriftlich oder per Fax erfolgen
-
wird benötigt von landwirtschaftlichen Betrieben in allen Agrarförderangelegenheiten:
- bei Unternehmensneugründungen
- bei personellen Veränderungen in der Betriebsführung oder
- bei Veränderungen in der Unternehmensform ( z. B. von Privatperson auf GbR oder Übergängen von Eltern auf Kinder)
- bei nebenerwerblicher Landwirtschaft nur in Förderangelegenheiten oder veterinärrechtlich meldepflichtiger Tierhaltung (Hobby-Tierhaltung)
- die Personennummer ist eine zusätzliche laufende Nummer, die jede in der LBD (landeswirtschaftliche Betriebsdatenbank) erfasste Person erhält
-
zu jeden landwirtschaftlichen Antragsteller (Einzelunternehmen oder Gesellschaft) sind die handelnden Personen eindeutig mit persönlichen Daten und den Kontaktdaten zu erfassen
- im Rahmen dieser Erfassung wird die Personennummer erstellt
- die Personennummer kann bei berechtigtem Interesse (in der Regel durch den Antragsteller selbst) im Referat Landwirtschaft erfragt werden
Erforderliche Unterlagen
- Angabe Name und Anschrift des Betriebes
- Art der Landwirtschaft
- Art der Tierhaltung
Bearbeitungsdauer
- sofort - 5 Tage