Unbedentklichkeitsbescheinigung
Volltext
- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenenen Forderungen gegenüber der Stadt Koblenz hat
- wird u.a. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt
- nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird vom Finanzamt ausgestellt
- Beantragung ist formlos schriflich, persönlich, telefonisch, per Fax oder per Mail möglich
- Bescheinigung wird auf Wunsch gesendet
- bei der Versendung per Post wird ein Anschreiben mit der Bankverbindung mitgesendet um die Gebühr zu überweisen
- die Bescheinigung wird bei offenen Forderungen nicht ausgestellt, es sei denn die offenen Forderungen werden vor Ort beglichen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Zahlungsart:
- bei der Versendung per Post wird ein Anschreiben mit der Bankverbindung mitgesendet um die Gebühr zu überweisen
- Bezahlung mittels Postwertzeichen oder Mitsenden von Bargeld ist nicht möglich
- Barzahlung bei persönlicher Beantragung oder wenn schriftlich beantragt, dann bei Abholung