Unbedentklichkeitsbescheinigung

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Volltext

Unbedenklichkeitsbescheinigung

- eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bescheinigt, dass der Antragsteller keine offenenen Forderungen gegenüber der Stadt Koblenz hat

- wird u.a. zur Gewerbeanmeldung, Konzessionserteilung und -verlängerung benötigt

- nicht zu verwechseln mit einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung, diese wird vom Finanzamt ausgestellt

- Beantragung ist formlos schriflich, persönlich, telefonisch, per Fax oder per Mail möglich

- Bescheinigung wird auf Wunsch gesendet

- bei der Versendung per Post wird ein Anschreiben mit der Bankverbindung mitgesendet um die Gebühr zu überweisen

- die Bescheinigung wird bei offenen Forderungen nicht ausgestellt, es sei denn die offenen Forderungen werden vor Ort beglichen

Erforderliche Unterlagen

- gültigen Personalausweis

Kosten

- für die Bescheinigung 10,00 Euro




Zahlungsart:
- bei der Versendung per Post wird ein Anschreiben mit der Bankverbindung mitgesendet um die Gebühr zu überweisen
- Bezahlung mittels Postwertzeichen oder Mitsenden von Bargeld ist nicht möglich
- Barzahlung bei persönlicher Beantragung oder wenn schriftlich beantragt, dann bei Abholung

Bearbeitungsdauer

sofort