Trinkwassergebühr zahlen
Volltext
Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Die Kosten für die Trinkwasserversorgung müssen gedeckt werden. Deshalb kann Ihr Wasserversorger für die Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erheben. Je nach Gebührensatzung kann diese aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Gebühr bestehen. An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.
Ansprechpunkt
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.
Rechtsgrundlage(n)
Satzungen der Gemeinden
Fachliche Freigabe
Verfahrensablauf
Den Verfahrensablauf erfahren Sie bei der zuständigen Kommune.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungenerfahren Sie bei Ihrer Kommune.
Rechtsbehelf
Gegen den Gebührenbescheid können Sie Widerspruch einlegen.