Trinkwassergebühr zahlen

Leistungsnummer: 99129032002000

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Volltext

Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Die Kosten für die Trinkwasserversorgung müssen gedeckt werden. Deshalb kann Ihr Wasserversorger für die Lieferung von Trinkwasser eine Gebühr erheben. Je nach Gebührensatzung kann diese aus einer Grundgebühr und einer verbrauchsabhängigen Gebühr bestehen. An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.

Ansprechpunkt

Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.

Kosten

Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten können Sie beim Wasserversorger erfragen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2023

Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf  erfahren Sie bei der zuständigen Kommune.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungenerfahren Sie bei Ihrer Kommune.

Rechtsbehelf

Gegen den Gebührenbescheid können Sie Widerspruch einlegen.