Sich bei der Prüfung der Raumverträglichkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligen
Volltext
Mit einer Raumverträglichkeitsprüfung prüft die zuständige Raumordnungsbehörde, ob größere raumbedeutsame Vorhaben raum- und umweltverträglich an dem gewünschten Standort umsetzbar erscheinen. Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Zu solchen raumbedeutsamen Vorhaben gehören unter anderem:
- Windparks
-
Abbau von Bodenschätzen, wie
- Kohle oder
- Erze
- Straßen und Schienenbau
- Erdgastransportleitungen
- Hochspannungsleitungen
Die Landesbehörde bewertet hierbei die Auswirkungen vor allem in folgenden Bereichen:
- Gesellschaft
- Wirtschaft
- Infrastruktur
- Umwelt
Prüft eine Raumordnungsbehörde die Raumverträglichkeit für ein mögliches Vorhaben, macht sie dies öffentlich bekannt.
Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen oder Träger öffentlicher Belange können Sie sich nach der Bekanntmachung durch die Abgabe einer Stellungnahme an einer laufenden Raumverträglichkeitsprüfung beteiligen. Dafür haben Sie mindestens einen Monat Zeit.
Durch die Beteiligung können Sie an der Prüfung mitwirken.
Verfahrensablauf
Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zu der Raumverträglichkeitsprüfung äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Stellungnahmen sollen elektronisch abgegeben werden.
- Die zuständige Behörde sammelt und prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei berücksichtigt sie alle privaten und öffentlichen Belange.
- Die Raumverträglichkeitsprüfung schließt mit einer gutachterlichen, nicht verbindlichen, Stellungnahme ab.
Ansprechpunkt
Nähere Informationen erhalten Sie
- beim Ministerium des Innern und für Sport (Mainz) - oberste Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Koblenz) - obere Landesplanungsbehörde
- bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt an der Weinstraße) - obere Landesplanungsbehörde
- bei den 24 Kreisverwaltungen - untere Landesplanungsbehörden
Zuständige Stelle
Landesplanungsbehörde (in Abhängigkeit von den räumlichen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme; in den meisten Fällen obere Landesplanungsbehörde)
Voraussetzungen
Raumbedeutsamkeit und überörtliche Bedeutung der Planung oder Maßnahme
Erforderliche Unterlagen
Alle für die raumordnerische Beurteilung erforderlichen Unterlagen, mindestens
- Beschreibung nach Standort, Art und Umfang, Bedarf an Grund und Boden
- Übersicht über die ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen
- Beschreibung der raum- und siedlungsstrukturellen Ausgangslage
- Beschreibung der Beeinflussung der raum- und siedlungsstrukturellen Entwicklung
- Beschreibung der sonstigen erheblichen Auswirkungen auf die Siedlungs- und Infrastruktur sowie die Umwelt
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Über die Bedingung, ein Raumordnungsverfahren durchzuführen, ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen zu entscheiden.
Bearbeitungsdauer
Nach Vollständigkeit der Unterlagen ist das Raumordnungsverfahren innerhalb von 6 Monaten abzuschließen, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung innerhalb von 3 Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Rechtsbehelf
- Gegen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung können Sie keinen Rechtsbehelf einlegen, da diese Beurteilung keine unmittelbare Rechtswirkung hat. Das Ergebnis kann jedoch überprüft werden, wenn ein Rechtsbehelf gegen eine Zulassungsentscheidung in der nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsphase eingelegt wird.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.