Sehteststelle Anerkennung beantragen
Volltext
Wenn Sie eine Sehteststelle betreiben möchten, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung oder in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartners.
Voraussetzungen
- die mit den Sehtests betrauten Personen besitzen die geforderte Sachkunde,
- die verwendeten Geräte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben,
- die Räumlichkeiten ermöglichen die Durchführung ohne die Anwesenheit Dritter,
- die regelmäßige ärztliche Aufsicht über die Durchführung ist sichergestellt.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Nachweise über das Vorliegen der geforderten Sachkunde
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
MWVLW