Reisepass Meldung

Leistungsnummer: 99085001014000

Wenn Ihr Reisepass abhandengekommen ist, müssen Sie dies unverzüglich melden. Welche Stelle für Ihre Meldung zuständig ist, hängt davon ab, ob Ihr Reisepass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder wieder aufgefunden wurde.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Passbehörde im Bürgeramt.

Verfahrensablauf

Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2026