Reisepass Meldung
Wenn Ihr Reisepass abhandengekommen ist, müssen Sie dies unverzüglich melden. Welche Stelle für Ihre Meldung zuständig ist, hängt davon ab, ob Ihr Reisepass gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder wieder aufgefunden wurde.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Passbehörde im Bürgeramt.
Verfahrensablauf
Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Voraussetzungen
Sie müssen keine Voraussetzungen erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.