Personalausweis Statusabfrage

Leistungsnummer: 99008001015000

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Voraussetzungen

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2026

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.

Verfahrensablauf

Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.