Personalausweis Statusabfrage
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt.
Verfahrensablauf
Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.