Neue PIN für Online-Ausweisfunktionen erhalten
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Sie erhalten mit Ihrem Personalausweis eine Geheimnummer, die sogenannte Einmal-PIN. Damit können Sie eine persönliche, sechsstellige Identifikationsnummer (PIN) setzen. Zusammen mit der Einmal-PIN erhalten Sie Ihre Entsperrnummer (PUK).
Das gilt auch für:
- den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- die Unionsbürgerkarte (eID)
Sie benötigen eine neue PIN, wenn:
- Sie die PIN vergessen oder verlegt haben
- die PIN nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt ist und Sie nicht mehr über die PUK verfügen
- die PIN in die Hände anderer Personen gelangt ist
Wenn Sie noch über Ihre PIN verfügen, aber eine neue Ziffernfolge wünschen, können Sie die PIN beliebig oft mit der entsprechenden Software, zum Beispiel der AusweisApp, ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zweimal Ihre neu gewählte PIN.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eine Unionsbürgerkarte (eID).
- Sie sind 16 Jahre oder älter.
- beim elektronischen Aufenthaltstitel (eAT): Ihre Identität ist festgestellt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz
Verfahrensablauf
Sie können die PIN vor Ort in Ihrer Personalausweis- oder Ausländerbehörde zurücksetzen.
- Sie vereinbaren einen Termin bei der zuständigen Behörde und erhalten dort gebührenfrei eine neue PIN, die Sie im Anschluss in Ihre persönliche sechsstellige Ziffernfolge ändern können.
Für diese Leistung ist kein Verfahrensablauf festgelegt.
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.