Mindestlohn erhöhen

Leistungsnummer: 99006026253000

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Volltext

Eine ständige Mindestlohnkommission passt die Höhe des Mindestlohns regelmäßig an.

Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns an der Tarifentwicklung in Deutschland. Das Gesetz sieht ab 2017 alle zwei Jahre die Möglichkeit einer Anpassung des Mindestlohns vor.

Verfahrensablauf

Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Die Mindestlohnkommission begründet ihren Beschluss schriftlich.

Voraussetzungen

Keine.

Erforderliche Unterlagen

Keine.

Frist

Die erste Anpassung des Mindestlohns erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017.
Danach beschließt die Mindestlohnkommission alle 2 Jahre über die Höhe des Mindestlohns.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Keine.

Hinweise (Besonderheiten)