Jagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Leistungsnummer: 99067004036000

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

Frist

  • 1 — 3 Jahr(e)
    • Der Ersatz für einen Jahresjagdschein gilt höchstens 3 Jahre.
  • 14 Tag(e)
    • Der Ersatz für einen Tagesjagdschein gilt höchstens für 14 aufeinanderfolgende Tage innerhalb eines Jagdjahres.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.07.2025
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Hinweise (Besonderheiten)

Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.