Jagdbezirk in den Jagdschein eintragen lassen
Auf dem Jagdschein ist die Fläche eingetragen, auf der Sie jagen dürfen – der Jagdbezirk. Sollte sich die Fläche nach Erteilung des Jagdscheins ändern, müssen Sie dies auf Ihrem Jagdschein entsprechend anpassen lassen.
Die zuständige Behörde an Ihrem Wohnsitz aktualisiert die Angaben zur Jagdausübungsfläche.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits einen Jagdschein.
- Ihre Jagdausübungsfläche hat sich geändert.
Erforderliche Unterlagen
- Jagdschein
-
Nachweise zur Fläche, auf welcher Sie jagen dürfen:
- Jagdpachtvertrag
- Eigentumsnachweis bei Eigenjagd
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)