Gefährlichen Hund von Maulkorb befreien

Leistungsnummer: 99110009010000

Die Maulkorbpflicht gilt grundsätzlich für alle als gefährlich eingestuften Hunde.

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren als gefährlich eingestuften Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu.
  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Die zuständige Behörde prüft den Gesundheitszustand Ihres Hundes. Hierzu sind gegebenenfalls weitere fachliche Begutachtungen erforderlich.
  • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Voraussetzungen

  • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
  • Sie müssen die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
  • Ihr Hund darf sich noch nie als bissig erwiesen haben. Ausnahmen sind möglich
  • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
  • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
  • Stellungnahme mit Empfehlung einer Tierärztin oder eines Tierarztes
  • Nachweis über Begleithundeprüfung oder erweiterten Sachkundenachweis

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz

Frist

  • 5 Jahr(e)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid der zuständigen Behörde können Sie Rechtsmittel einlegen. Die Rechtsmittel können Sie dem entsprechenden Bescheid entnehmen.