Gefährliche Abfälle zur Entsorgung abgeben

Leistungsnummer: 99001008004000

Volltext

Zu den "Problemabfällen"  zählen Abfälle aus Haushaltungen, die bei der Anwendung und Entsorgung gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Der Landesgesetzgeber rechnet sie zu den Sonderabfällen (gefährliche Abfälle). Deshalb werden diese Abfälle getrennt vom sonstigen Hausmüll entsorgt. Beispiele: nicht mehr benötigte oder unbrauchbare Abbeizmittel, Abflussreiniger, Farben, Lacke, Klebestoffe, Laugen, Säuren, Chemikalien wie Fotochemikalien, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Düngemittel, Putz- und Reinigungsmittel, aber auch Akkus, Batterien, Energiesparlampen und vieles mehr.
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreie Städte) bieten stationäre oder mobile Sammelstellen („Schadstoffmobil“) an.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Wenden Sie sich für Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte an Ihre zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.06.2026