Fischereischein beantragen
Wenn Sie die Fischerei ausüben wollen, brauchen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie beantragen.
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Ansprechpunkt
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- wenn Sie ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der Sie ihren Wohnsitz haben,
- wenn Sie außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der Sie den Fischfang ausüben wollen.
Erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer inklusive eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Einweisung
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag stellen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Stelle.
Voraussetzungen
Sie haben die staatliche Fischerprüfung erfolgreich absolviert, einschließlich eines Nachweises über mindestens acht Stunden praktische Schulung, oder es bestehen Gründe, die eine Prüfung entbehrlich machen.
Fachliche Freigabe
Frist
Der Fischereischein ist lebenslang gültig. Die Fischereiabgabe müssen Sie unabhängig davon für jedes Kalenderjahr, in dem Sie in Rheinland-Pfalz angeln zahlen.