Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen

Leistungsnummer: 99108047001001

Volltext

Eine Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt Sie dazu, ein Kraftfahrzeug (Kfz) zu fahren. Motorräder sind davon ausgenommen. Das Kfz darf zusätzlich zum Fahrersitz für höchstens 8 Personen ausgelegt sein.

Sie können mit einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B auch Anhänger transportieren. Anhänger, die unter 750 Kilogramm wiegen, sind immer erlaub. Anhänger, die mehr als 750 Kilogramm wiegen, sind erlaubt, wenn das Gesamtgewicht aus Kfz und Anhänger nicht mehr 3.500 Kilogramm beträgt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder ggf. an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Voraussetzungen

  • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie können den Antrag bis zu 6 Monate vor Ihrem 18. Geburtstag stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf erstmalige Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B
  • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Sehtestbescheinigung, höchstens 2 Jahre alt
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Angaben zur Fahrschule

Kosten

  • Wenn Sie den Führerschein per Post erhalten möchten, müssen Sie eine zusätzliche Versandgebühr zahlen.

    Gebühr: 35,70 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die erste Fahrerlaubnis erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.11.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Frist

Die Fahrerlaubnis Klasse B gilt unbefristet.



  • 12 Monat(e)
    • Ihr Antrag verfällt, wenn Sie die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden haben. Das Gleiche gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden haben.