Blaue Karte EU beantragen
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Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für ausländische Akademikerinnen und Akademiker. In bestimmten Konstellationen genügt es, dass anstelle eines abgeschlossenen Hochschulstudiums eine andere berufliche Qualifikation nachgewiesen wird.
Sie haben mit der Blauen Karte EU verschiedene Vorteile:
- Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Blaue Karte EU.
- Mit der Blauen Karte EU ist Ihre berufliche Mobilität innerhalb der Europäischen Union (EU) einfacher.
- Der Nachzug Ihrer Familie ist leichter.
- Sie können die Niederlassungserlaubnis schneller erreichen.
Damit Sie die Blaue Karte EU beantragen können, benötigen Sie einen deutschen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch dann eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Sie keinen Hochschulabschluss haben. Dann benötigen Sie beispielsweise einen Abschluss als:
- Meister oder Meisterin
- Erzieher oder Erzieherin
Voraussetzung für die Blaue Karte EU ist, dass Sie bereits ein konkretes Jobangebot in einem Betrieb in Deutschland haben. Die Beschäftigungsdauer muss mindestens 6 Monate betragen. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Tätigkeit nicht zustimmen.
Die Arbeitsstelle muss Ihrem Hochschulabschluss angemessen sein. Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten, muss Ihnen eine Berufsausübungserlaubnis vorliegen oder zugesagt sein.
Reglementierte Berufe sind beispielsweise
- Fachanwältin oder Fachanwalt
- Ingenieurin oder Ingenieur
- Lehrerinnen oder Lehrer.
Sie müssen mit Ihrem Job in Deutschland mindestens 48.300 EUR brutto verdienen.
In bestimmten Berufsgruppen können Sie die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 EUR erhalten. In dem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Beschäftigung zustimmen. Zu diesen Berufsgruppen zählen beispielsweise:
- Führungskräfte zum Beispiel in Kinderbetreuungseinrichtungen, im Gesundheits- oder Bildungswesen
- akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
- Ärztinnen und Ärzte.
Sie können die Blaue Karte EU auch dann mit einem geringeren Bruttojahresgehalt von mindestens 43.759,80 EUR erhalten, wenn Ihr Hochschulabschluss höchstens 3 Jahre zurückliegt.
Kosten
- Gebühr: 100,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
- 6 Monat(e) — 4 Jahr(e)
- Bei der Ersterteilung wird die Blaue Karte EU für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich 3 Monaten ausgestellt, höchstens jedoch für 4 Jahre. Bei Vorliegen eines unbefristeten Arbeitsvertrags wird die Blaue Karte EU für 4 Jahre erteilt.
- 1 Monat(e)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern (BMI)