Bewohnerparkausweis Änderung
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Volltext
Änderung
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bei Fahrzeugwechsel:
- ist der Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeugs, ist eine Bestätigung über das alleinige Nutzungsrecht (Nutzungsbestätigung) vom Fahrzeughalter erforderlich
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bei Wohnungswechsel:
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mit Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt und Ummeldung des Fahrzeuges auf die neue Adresse, sofern der neue Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone liegt
- ansonsten ist der Parkausweis unverzüglich beim Bürgeramt abzugeben
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mit Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt und Ummeldung des Fahrzeuges auf die neue Adresse, sofern der neue Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone liegt
Beantragung
- schriftlich mittels Vordruck
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Online
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Online Änderung ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
- diese können per Mail unter bewohnerparken@trier.de oder über Kontaktformular angefordert werden
- der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken
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Online Änderung ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
Bewohnerparkzonen
- Informationen dazu siehe unter www.trier.de
Erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei schriftlicher Beantragung Kopie
Kosten
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Neuausstellung
- bei Änderung / Verlust / Diebstahl 10,00 Euro
Zahlungsart
- als Vorauszahlung
- bei online-Beantragung: Paypal, Wero oder Kreditkarte
Bearbeitungsdauer
- per digitaler Antrag 2 - 4 Werktage
- per Antrag postalisch 2 - 4 Wochen
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 45,46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265