Bewohnerparkausweis Änderung

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Volltext

Änderung

  • bei Fahrzeugwechsel:
    • ist der Antragsteller nicht der Halter des Fahrzeugs, ist eine  Bestätigung  Ã¼ber das alleinige Nutzungsrecht (Nutzungsbestätigung) vom Fahrzeughalter erforderlich
  • bei Wohnungswechsel:
    • mit Ummeldung des Wohnsitzes beim Bürgeramt und Ummeldung des Fahrzeuges auf die neue Adresse, sofern der neue Wohnsitz in einer Bewohnerparkzone liegt
      • ansonsten ist der Parkausweis unverzüglich beim Bürgeramt abzugeben

Beantragung

  • schriftlich mittels Vordruck
  • Online
    • Online Änderung ist nur möglich wenn Zugangsdaten vorhanden sind
      • diese können per Mail unter bewohnerparken@trier.de oder über  Kontaktformular  angefordert werden
    • der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken

Bewohnerparkzonen

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • bei schriftlicher Beantragung Kopie

Kosten

  • Neuausstellung
    • bei Änderung / Verlust / Diebstahl                 10,00 Euro 

Zahlungsart

  • als Vorauszahlung
  • bei online-Beantragung: Paypal, Wero oder Kreditkarte

Bearbeitungsdauer

  • per digitaler Antrag      2 - 4 Werktage 
  • per Antrag postalisch   2 - 4 Wochen

Rechtsgrundlage(n)

  • §§ 45,46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) 
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt); Anlage zu § 1 GebOSt, Gebühren-Nr. 265

Formulare