Bewerberinnen und Bewerber für Pilotenlizenzen PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL bei der zuständigen Behörde melden

Leistungsnummer: 99080149261000

Volltext

Um Flugzeuge und Hubschrauber nach Sichtflugregeln (PPL(A) und PPL(H)), Leichtluftfahrzeuge (LAPL(A) und LAPL(H)), Segelflugzeuge (SPL) oder Freiballone (BPL) fliegen zu dürfen, benötigt man eine entsprechende Erlaubnis – die Pilotenlizenz. 
Als Ausbildungsorganisation nehmen Sie regelmäßig neue Bewerberinnen und Bewerber für den Erwerb einer Pilotenlizenz auf und bilden diese aus. Dabei müssen Sie die neu aufgenommenen Personen der zuständigen Luftfahrtbehörde melden.

Segelflugzeuge (SPL) oder Freiballone (BPL) werden erst bei der Meldung zur Theorie als Bewerber/-innen der zuständigen Luftfahrtbehörde gemeldet.

Voraussetzungen

  • die Bewerberinnen und Bewerber können folgende Zeugnisse vorweisen:
    • medizinisches Tauglichkeitszeugnis

Erforderliche Unterlagen

  • Formular Bewerbermeldung
  • Kopie eines gültigen Identitätsnachweises der Bewerberin oder des Bewerbers
  • Antrag auf Auskunft aus der Luftfahrerkartei
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister
  • Anfrageblatt des Luftfahrtbundesamts (LBA)
  • Kopie der Pilotenlizenz (falls vorhanden) 
  • Kopie des Sprachfunkzeugnisses
  • Kopie des gültigen Tauglichkeitszeugnisses
  • Nachweis der Zuverlässigkeit 
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • gegebenenfalls Erklärung der Erziehungsberechtigten 
  • Belegart O
  • Anfrageblatt des Luftfahrtbundesamts (LBA)

Frist

Sie müssen die Bewerberin oder den Bewerber spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn der zuständigen Behörde melden.

Bis zum Zeitpunkt des ersten Alleinflugs müssen Sie die notwendigen Unterlagen der zuständigen Stelle vorlegen und ihr dies mitteilen.

Vorlage aller notwendigen Unterlagen bis spätestens zur Theoriemeldung, Ausnahme Tauglichkeitszeugnis – dieses erst ab dem Zeitpunkt des ersten Alleinflugs.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.06.2026

Verfahrensablauf

Sie müssen als Bewerber/-in innerhalb der vorgegebenen Frist (LuftPersV) nach Ausbildungsbeginn anhand der Bewerbermeldung der zuständigen Behörde gemeldet werden. Vorlage aller Unterlagen bis spätestens zur Theoriemeldung, Ausnahme Tauglichkeitszeugnis – dieses erst ab dem Zeitpunkt des ersten Alleinflugs.

Zuständige Stelle

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr

Kosten

Bearbeitungsdauer

2-4 Wochen