Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls beantragen
Die Bescheinigung des zuständigen Standesamts dient Ihnen als Nachweis, dass Sie den Sterbefall angezeigt haben.
Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.
Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls können Sie persönlich vor Ort oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
- Beantragen Sie die Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben.
- Sind alle Angaben korrekt, sendet Ihnen das Standesamt die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
Zuständige Stelle
Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.
Voraussetzungen
- Sie haben dem zuständigen Standesamt den Sterbefall angezeigt.
- Das Standesamt kann wegen fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Anweisung durch das Gericht
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz