Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls beantragen

Leistungsnummer: 99101016012000

Die Bescheinigung des zuständigen Standesamts dient Ihnen als Nachweis, dass Sie den Sterbefall angezeigt haben.

Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.

Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über die Anzeige eines Sterbefalls können Sie persönlich vor Ort oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

  • Beantragen Sie die Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben.
  • Sind alle Angaben korrekt, sendet Ihnen das Standesamt die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.

Voraussetzungen

  • Sie haben dem zuständigen Standesamt den Sterbefall angezeigt.
  • Das Standesamt kann wegen fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausstellen.

Erforderliche Unterlagen

keine

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Anweisung durch das Gericht

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.09.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium des Innern, für Integration und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz