Ausschankgenehmigung beantragen

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Volltext

Ausschankgenehmigung

  • (auch Gestattung genannt) ermöglicht den kurzfristigen Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank unter erleicherten Voraussetzungen
  • die Gestattung ist zeitlich und räumlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt
  • die Erteilung von Auflagen (z. B. Lärmschutz) ist möglich

Beantragung

  • erfolgt auf formlosen Antrag:
    • persönlich
    • telefonisch
    • schriftlich
    • per Fax oder
    • Mail
  • ca. 14 Tage vor der Veranstaltung

Gestattung

  • wird per Post an den Antragsteller gesendet

Voraussetzungen

  • es handelt sich um eine für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung (außerhalb öffentlicher Gaststätten)
  • es werden alkoholische Getränke ausgeschenkt
  • es liegt ein besonderer Anlass vor (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung)
    • der Anlass darf nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkkeit liegen

Kosten

  • i.d.R. 35,00 Euro pro Veranstaltung
  • Abweichungen in Einzelfällen möglich

Bearbeitungsdauer

  • vom Einzelfall abhängig

Rechtsgrundlage(n)

  • Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG)
  • Jugendschutzgesetz (JuSchG)
  • Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)