Ausschankgenehmigung beantragen
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Volltext
Ausschankgenehmigung
- (auch Gestattung genannt) ermöglicht den kurzfristigen Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank unter erleicherten Voraussetzungen
- die Gestattung ist zeitlich und räumlich auf die geplante Veranstaltung beschränkt
- die Erteilung von Auflagen (z. B. Lärmschutz) ist möglich
Beantragung
-
erfolgt auf formlosen Antrag:
- persönlich
- telefonisch
- schriftlich
- per Fax oder
- ca. 14 Tage vor der Veranstaltung
Gestattung
- wird per Post an den Antragsteller gesendet
Voraussetzungen
- es handelt sich um eine für die Öffentlichkeit zugängliche Veranstaltung (außerhalb öffentlicher Gaststätten)
- es werden alkoholische Getränke ausgeschenkt
-
es liegt ein besonderer Anlass vor (z. B. Volksfest, Musikveranstaltung)
- der Anlass darf nicht lediglich in der gastronomischen Tätigkkeit liegen
Kosten
- i.d.R. 35,00 Euro pro Veranstaltung
- Abweichungen in Einzelfällen möglich
Bearbeitungsdauer
- vom Einzelfall abhängig
Rechtsgrundlage(n)
- Gestattung gemäß § 12 Gaststättengesetz (GastG)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG)
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)