Ausnahmegenehmigung zum Parken für Menschen ohne Hände oder Arme beantragen
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Volltext
Wenn Ihnen beide Hände oder Arme fehlen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten. Eine Ausnahmegenehmigung ermöglicht Ihnen
- gebührenfreies Parken auf Parkflächen mit Parkuhr oder Parkscheinautomat
- das Parken auf Parkflächen mit zeitlicher Begrenzung, ohne dass Sie eine Parkscheibe auslegen müssen.
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, gilt diese für das ganze Bundesgebiet.
Voraussetzungen
- Ihnen fehlen beide Hände oder beide Arme.
Kosten
Es fallen in der Regel keine Kosten an.
Frist
Die Dauerausnahmegenehmigung wird für maximal 5 Jahre erteilt und muss danach verlängert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 22.10.2025