Anmeldung einer Begräbniswaldbestattung

Leistungsnummer: 99101002104004

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn eine angehörige Person in Deutschland verstorben ist, muss sie bestattet werden. Sie können sie in einem Begräbniswald auf einem Friedhof oder außerhalb eines umfriedeten Friedhofs bestatten lassen.

Begräbniswälder außerhalb von Friedhöfen, sind eigene Friedhöfe. Dort können Sie nur eine Feuerbestattung vornehmen lassen oder die Asche ausbringen lassen.

In einem Begräbniswwald auf einem Friedhof können Sie sowohl Erd- und Feuerbestattungen vornehmen lassen oder die Asche ausbringen lassen.

In der Friedhofssatzung oder -ordnung finden Sie nährere Regelungen der Friedhofsträgerin oder des Friedhofsträgers. Die Friedhofsträger entscheiden, ob sie einen Begräbniswald auf ihrem Friedhof oder auf einem Waldgrundstück betreiben möchten. Die Friedhofsträger sind nicht verpflichtet, einen Begräbniswald zu betreiben.

Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

Verfahrensablauf

Sie melden die Beisetzung der verstorbenen Person in einem Begräbniswald mit den erforderlichen Unterlagen bei der Friedhofträgerin oder dem Friedhofsträger an.

Die Friedhofsträgerin oder der Friedhofsträger prüft Ihre Anmeldung und Ihre Unterlagen.

Sie erhalten einen Termin für die Beisetzung.

Die verstorbene Person wird im Begräbniswald beigesetzt.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Beisetzung können Sie individuell gestalten. Beachten Sie dabei die Wünsche der verstorbenen Person.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung, die Friedhofsträgerin oder den Friedhofsträger des Ortes, an dem die Beisetzung stattfinden soll.

Voraussetzungen

Es stehen gesetzlichen Bestimmungen oder zwingenden öffentliche Belange gegen die Bestattung in einem Begräbniswald.

Wenn eine Feuerbestattung erfolgt, zusätzlich:

  • Es wurde eine 2. amtliche, besondere Leichenschau vom Gesundheitsamt durchgeführt.
  • Die verstobene Person, hat sich nicht ausdrücklich gegen eine Feuerbestattung entschieden.
  • Die verstorbene Person wurde kremiert.

Erforderliche Unterlagen

Sterbeurkunde

Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Friedhofsträger oder Ihrem Bestattungsunternehmen.

Kosten

Die Gebühren sind in der jeweiligen Gebührensatzung/Gebührenordnung der Friedhofsverwaltung des Bestattungsortes geregelt.

Bearbeitungsdauer

Ob Sie Fristen einhalten müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Kommune.

Rechtsbehelf

Keinen