Amtliche Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsnummer: 99115003012000

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadt.

Erforderliche Unterlagen

  • ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Kosten

keine

Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Es gibt keinen Verfahrensablauf.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Meldebehörde in der kommunalen Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Vorausetzungen erfüllen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorhanden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.07.2026