Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Leistungsnummer: 99013042173000

Volltext

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

Voraussetzungen

Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.09.2026
Fachlich freigegeben durch:

MASFFJ

Verfahrensablauf

Ob ein Verfahrensablauf vorliegt, erfahren Sie bei der zuständigen Kommune.

Erforderliche Unterlagen

Informationen zu erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.

Rechtsbehelf

Informationen zu den zulässigen Rechtsbehelfen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.