Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen in Rheinland-Pfalz
- Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen in Rheinland-Pfalz
Volltext
Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.
Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.
Voraussetzungen
Das Jugendamt prüft die individuellen Voraussetzungen für eine Beitragsübernahme. Anspruchsberechtigte sollten sich zunächst von ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten lassen, bevor sie einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
MASFFJ
Verfahrensablauf
Ob ein Verfahrensablauf vorliegt, erfahren Sie bei der zuständigen Kommune.
Erforderliche Unterlagen
Informationen zu erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.
Rechtsbehelf
Informationen zu den zulässigen Rechtsbehelfen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.