Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
- Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen in der Betreuung öffentlich beglaubigen lassen in Rheinland-Pfalz
- Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen in der Betreuung öffentlich beglaubigen lassen in Rheinland-Pfalz
Volltext
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie für den Fall vorsorgen, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Das kann beispielsweise wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung sein.
In der Vollmacht benennen Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die im Bedarfsfall für Sie handeln. Dies ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
Sie können im Einzelnen regeln, für welche Aufgabenbereiche die Vollmacht gilt und welche Befugnisse die Bevollmächtigten haben sollen. Liegt eine wirksame und ausreichende Vollmacht vor, kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden.
Alternativ können Sie eine Betreuungsverfügung verfassen, in der Sie eine oder mehrere Personen benennen für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung erforderlich wird. Bei der Auswahl der Betreuungspersonen muss die Richterin oder der Richter Ihre Betreuungsverfügung berücksichtigen.
Die Vollmacht und die Betreuungsverfügung können Sie von der zuständigen Stelle beglaubigen lassen. Die Unterschrift einer Notarin oder eines Notars ist dann nicht nötig.
Zudem können Sie sich bei der zuständigen Stelle zu der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beraten lassen.
Voraussetzungen
- Sie sind volljährig und geschäftsfähig.
- Sie haben ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis zur bevollmächtigten Person.
- Die bevollmächtigte Person ist bereit und in der Lage, Ihre Interessen zu vertreten.
- Sie lassen Ihre Unterschrift persönlich bei der zuständigen Stelle beglaubigen.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Verfahrensablauf
- Sie vereinbaren einen Termin bei der örtlichen Betreuungsbehörde
- Sie bringen das zu unterschreibende oder bereits unterschriebene Dokument und ein gültiges Ausweisdokument mit.
- Die Urkundsperson prüft Ihre Identität
- Sie unterschreiben die Vollmacht oder Betreuungsverfügung vor Ort oder erkennen Ihre bereits geleistete Unterschrift an.
- Die Urkundsperson beglaubigt die Unterschrift oder das Handzeichen.
Erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind:
- einen gültigen Identitätsnachweis (unter anderem Personalausweis, Reisepass)
- Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
- Gegebenenfalls vorhandene weitere Vorsorgedokumente
Kosten
Für die öffentliche Beglaubigung müssen Sie eine Gebühr von 10 Euro bezahlen.
Frist
Sie müssen keine gesetzlichen Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Beglaubigung erhalten Sie in der Regel direkt bei Ihrem Termin. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht zusätzlich im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dadurch kann das Betreuungsgericht im Bedarfsfall Kenntnis von der Vollmacht erhalten.