Änderungen der Verhältnisse beim Bezug von Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden mitteilen

Leistungsnummer: 99107021011000

Volltext

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er ist eine Sozialleistung, mit der die Jugendämter alleinerziehende Elternteile mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind unterstützen.

Der Unterhaltsvorschuss hilft alleinerziehenden Eltern, die finanzielle Lebensgrundlage ihres Kindes zu sichern. Ihr Kind kann den Vorschuss erhalten, wenn es von dem anderen Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts erhält. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich angeben. Sie müssen beispielsweise folgende Änderungen melden:

  • Änderungen des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes
  • Änderungen des Wohnsitzes des betreuenden Elternteils
  • Änderungen der Betreuungs- oder Haushaltsverhältnisse, beispielsweise bei einer Heirat
  • Änderungen der Einkommensverhältnisse

Eine Mitteilung dieser Änderungen an andere Behörden ist nicht ausreichend.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.08.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)