Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst GEG ab

Autor/in: Stabsstelle Klimaschutz, Klimaanpassung und nachhaltige Entwicklung

Seit dem 29. Juli 2026 ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und setzt die im Koalitionsvertrag angekündigten Anpassungen auf Bundesebene um.

Die wichtigsten Neuerungen: Mit dem neuen Gesetz entfällt die bisherige Pflicht, beim Heizungstausch zwingend ein System mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien einzubauen, ebenso wie die pauschale Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen. Stattdessen setzt das Gesetz auf die schrittweise Anhebung von Anteilen grüner Gase oder Bioöle (die sogenannte „Bio-Treppe“), was Eigentümerinnen und Eigentümern mehr Flexibilität beim Heizungseinbau einräumt. Gleichzeitig entfällt die direkte rechtliche Kopplung von Heizungsvorgaben an die kommunale Wärmeplanung. Stattdessen bringt das GModG unter anderem eine bundesweite Solarpflicht, eine Neuregelung der Vermieterbeteiligung an den Heizkosten sowie überarbeitete Förderprogramme für Heizung und Sanierung mit sich.

Was bedeutet das für Bürgerinnen und Bürger? Für die städtische Wärmeplanung vor Ort sowie darauf bezogene direkte Pflichten der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in unserer Kommune ergeben sich durch die Gesetzesänderung keine unmittelbaren Änderungen. Der kommunale Wärmeplan bleibt weiterhin eine Orientierungshilfe: Er zeigt transparent auf, wo künftig Wärmenetze ausgebaut werden oder wo dezentrale Lösungen sinnvoll sind, und bietet damit eine wichtige Entscheidungsgrundlage für künftige Investitionen.