Ergänzende Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Amtsblatt Nr. 31-2026 vom 17.08.2026

Ergänzung zur Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) wird der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung im Vorfeld bis zur Beschlussfassung durch den Stadtrat für die Einwohner zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Ergänzend zur öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 30 vom 13.08.2026 wird bekanntgegeben, dass der Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplans auch über die Internetseite der Stadt Neustadt an der Weinstraße unter Startseite > Rathaus & Politik > Haushalt & Finanzen > Haushaltspläne eingesehen werden kann.

Anregungen und Vorschläge zum Entwurf des 1. Nachtragshaushaltes können gem. § 97 Abs. 1 Satz 3 GemO innerhalb der Auslegungsfrist durch die Einwohner

in schriftlicher Form per Post an die

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Kämmerei
Konrad-Adenauer-Straße 10
67433 Neustadt an der Weinstraße

oder elektronisch per E-Mail an stv-Neustadt-Weinstrasse@poststelle.rlp.de eingereicht werden.

Die Frist endet mit Ablauf des 27. August 2026 um 24:00 Uhr.

Neustadt an der Weinstraße, 17. August 2026

gez.

Marc Weigel
Oberbürgermeister


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