Amtsblatt: Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung an die Firma XAREX GmbH

Amtsblatt Nr. 36-2026 vom 17.09.2026

Aktenzeichen: 620;ECK.
FAD 127098-1 an Firma XAREX GmbH, Martin-Luther-Str. 63-65, 67433 Neustadt an der Weinstraße

Eine Zustellung unseres Schreibens an die obige Anschrift blieb erfolglos. Laut Handelsregisterauszug vom heutigen Tage, ist die Firma noch eingetragen.

Aufgrund § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 19.05.1972 in der derzeit gültigen Fassung wird das o. g. Schreiben hiermit öffentlich zugestellt. Das Schreiben kann von der Betroffenen bei der Stadtverwaltung Neustadt, Abteilung Steuern, Hindenburgstr. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und in Empfang genommen werden kann. 

Gemäß § 122 der Abgabenordnung i. V. m. S 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung det Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Fristen in Gang gesetzt werden können nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

gez.

Marc Weigel

Oberbürgermeister

Alle Meldungen des Amtblatts Amtsblatt als Newsletter bestellen