Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung an Herrn Andrea Anzelmo

Amtsblatt Nr. 41-2026 vom 22.10.2026

ÖFFENTLICHE ZUSTELLUNG eines Schriftstückes


20.10.2026 | Aktenzeichen: 620;eck

FAD 140906-2 - an Herrn Andrea Anzelmo, Am Hägfeld 2, 67435 Neustadt an der Weinstraße

Eine Zustellung unseres Schreibens an die obige Anschrift blieb erfolglos.

Das Schreiben kam mit dem Vermerk, Empfänger unter der Anschrift nicht zu ermitteln, zurück.

Aufgrund § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 19.05.1972 in der derzeit gültigen Fassung wird das o. g. Schreiben hiermit öffentlich zugestellt. Das Schreiben kann von dem Betroffenen bei der Stadtverwaltung Neustadt, Abteilung Steuern, Hindenburgstr. 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und in Empfang genommen werden.

Gemäß § 122 der Abgabenordnung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Gez.

Marc Weigel

Oberbürgermeister


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