Öffentliche Zustellung an die Firma Trendora UG

Amtsblatt Nr. 28-2026 vom 30.07.2026

Öffentliche Zustellung eines Schriftstückes vom 10.07.2026,

Aktenzeichen: 620; eck.,

FAD 148459-1, an Firma Trendora UG (haftungsbeschränkt)

zuletzt ansässig: Kaiser-Joseph-Straße 254, 79098 Freiburg.

Die Firma ist laut Handelsregister (Stand: 24.07.2026) bei der obigen Anschrift gemeldet. Eine Zustellung unseres Schreibens vom 10.07.2026 blieb erfolglos und kam am 27.07.2026 mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ zurück. 

Aufgrund § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 19.05.1972 in der derzeit gültigen Fassung wird das o. g. Schreiben hiermit öffentlich zugestellt. Das Schreiben kann von dem Betroffenen bei der Stadt Neustadt, Abteilung Steuern, Konrad-Adenauer-Straße 10, 67433 Neustadt an der Weinstraße, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und in Empfang genommen werden kann. 

Gemäß § 122 der Abgabenordnung i. V. m. § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass hierdurch Fristen in Gang gesetzt werden können nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Marc Weigel

gez.

Oberbürgermeister

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