Öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und die Entlastung gemäß § 114 Abs. GemO
Amtsblatt Nr. 34-2026 vom 03.09.2026
Öffentliche Bekanntmachung
(gemäß § 114 Abs. 2 GemO i. V. m. § 10 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt an der Weinstraße)
Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner öffentlichen Sitzung am 01.09.2026 folgenden Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
1. Der Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO wie folgt festgestellt:
- Die Bilanz zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 555.649.350,54 € und einem Eigenkapital in Höhe von 239.095.350,79 €.
- Die Ergebnisrechnung zum 31.12.2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 17.215.148,35 €.
- Die Finanzrechnung zum 31.12.2023 mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von - 601.343,77 €.
2. Dem Oberbürgermeister Marc Weigel, dem Bürgermeister Stefan Ulrich sowie den Beigeordneten Waltraud Blarr und Bernhard Adams wird für das Jahr 2023 die Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO erteilt.
Der Jahresabschluss einschließlich seiner Anlagen, sowie die Prüfungsberichte des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes liegen zur Einsichtnahme von Freitag, den 04.09.2026 bis einschließlich Montag, den 14.09.2026 im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Konrad-Adenauer-Straße 10, 67433 Neustadt an der Weinstraße, Zimmer 118, während der Servicezeiten (vormittags: Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag, Mittwoch 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.
Neustadt an der Weinstraße, den 03.09.2026
Stadtverwaltung
gez.
Marc Weigel
Oberbürgermeister
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