Amtsblatt: Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG)
Amtsblatt Nr. 39-2026 vom 08.10.2026
Zum Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz erlässt die Stadt Neustadt an der Weinstraße als zuständige Behörde eine entpsrechende Widmunsgsverfügung.
Die Widmungsverfügung finden Sie unter dem folgenden Link:
Widmungsverfügung über den Vollzug des Landesstraßengesetzes
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