Amtsblatt: Öffentliche Bekanntmachung über den Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz (LStrG)

Amtsblatt Nr. 39-2026 vom 08.10.2026

Zum Vollzug des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz erlässt die Stadt Neustadt an der Weinstraße als zuständige Behörde eine entpsrechende Widmunsgsverfügung.

Die Widmungsverfügung finden Sie unter dem folgenden Link:

Widmungsverfügung über den Vollzug des Landesstraßengesetzes

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