Verwaltungsleitung
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Zuständig für 33 Dienstleistungen
- Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
- Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer freiwillig melden
- Amtsblatt veröffentlichen
- Amtsblatt zusenden
- Briefwahl beantragen
- Bürgerbeteiligung
- Bürgermeisterwahl Wählerverzeichnis berichtigen
- Bürgermeisterwahl: Deutsche ins Wählerverzeichnis eintragen
- Bürgermeisterwahl: Rückkehrer eintragen
- Bürgermeisterwahl: Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
- Bürgermeisterwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Europawahl durchführen
- Kommunalwahl: Deutsche ins Wählerverzeichnis eintragen
- Kommunalwahl: Rückkehrer eintragen
- Kommunalwahl: Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis berichtigen
- Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
- Öffentliche Vergabe Angebot bei Öffentlicher Ausschreibung oder offenem Verfahren abgeben
- Ortsvorsteher
- Praktikum bei Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz
- Ratsinformationssysteme
- Schiedsamt
- Schöffenwahlen
- Städtepartnerschaften/ -freundschaften
- Wählbarkeit für die Wahl zum Kreistag feststellen
- Wahlen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen
- Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen
- Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wassergefährdende Stoffe Meldung Austritt
- zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen
- zur Europawahl als Unionsbürgerin oder Unionsbürger ins Wählerverzeichnis eintragen lassen