Soziale Dienste
Konrad-Adenauer-Straße 43
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Zuständig für 26 Dienstleistungen
- Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung bei Pflegekindern erhalten
- Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung
- Angebote der Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen
- Befristete Vollzeitpflege bei Pflegekindern, Begleitung
- Bestellung zum Vormund anregen
- Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen
- Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung beantragen
- Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
- Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer beantragen
- Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren
- Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige als Pflegekinder, Begleitung
- Frühe Hilfen zur Unterstützung von Eltern in Erziehungsfragen
- Gesundheitsberatung für Familien mit Neugeborenen
- Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
- Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- Hilfe zur Erziehung beantragen
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
- Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
- Pflegekinder
- Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern
- Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen
- Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
- Vollzeitpflege für ältere Kinder und Jugendliche, Begleitung