Gewerbewesen
Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Kontakt
Schää, dass Se do sinn!
Ganz gleich, ob Sie Fragen, Anregungen und Ideen haben, oder auch Kritik und Beschwerden äußern möchten – Ihr Anliegen ist uns wichtig. Nutzen Sie die verschiedenen Kontaktmöglichkeiten, um direkt mit uns in Verbindung zu treten. Gemeinsam gestalten wir unsere Stadt noch lebenswerter!
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße: Detailseite
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Telefon
Rund um die Uhr für Sie da!
06321/855-0 -
E-Mail
Schreiben Sie uns gern!
info@neustadt.eu -
Mängelmelder
Ob Müll, Schäden oder Defekte – wir kümmern uns!
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Servicetelefon 115
Montag bis Freitag
von 8 bis 18 Uhr
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Ansprechpersonen & Dienststellen
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Öffnungszeiten
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Kontaktformular
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Bürgerbüro
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Bürgersprechstunde
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Anregungen & Kritik
Sichere elektronische Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Für die Übermittlung einer signierten E-Mail bzw. signierten Dokumenten steht Ihnen ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
stv-neustadt-weinstrasse@poststelle.rlp.de
Die Virtuelle Poststelle (VPS) Rheinland-Pfalz wird vom Landesbetrieb Daten und Information in Mainz betrieben. Allerdings werden von der Poststelle noch die alten MS Office Formate als Anhang akzeptiert. E-Mails mit alten MS Office Formaten als Anlage werden von unseren Systemen nicht mehr akzeptiert. Um Probleme bei der Zustellung zu vermeiden, senden Sie an die oben genannte Mailadresse bitte nur DOCX-, XLSX- oder PDF-Dateien.
Städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe
Zuständig für 33 Dienstleistungen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler/ Finanzanlagevermittlerinnen und Finanzanlagenberater/ Finanzanlageberaterinnen anzeigen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Frist für das Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Wanderlager anzeigen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung