Gewerbewesen
Hindenburgstraße 9a
67433 Neustadt an der Weinstraße
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten der Stadtverwaltung
Montag: 8:30–12:00 Uhr
Dienstag: 8:30–12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Kanzlei
Montag bis Mittwoch: 8:30–16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30–18:00 Uhr
Freitag: 8:30–12:00 Uhr
Das Stadthaus in der Hindenburgstraße 9a sowie das Bauberatungszentrum in der Amalienstraße 6 bieten freie Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr. Die genauen Öffnungszeiten finden Sie bei den folgenden Abteilungen
Bürgerbüro und Ausländerbehörde
Führerscheinstelle und Zulassung
Stadtkasse und Abteilung Steuern
Für die meisten Angebote der oben genannten Abteilungen besteht zusätzlich die Möglichkeit, Termine über das Online-Buchungssystem (https://www.neustadt.eu/termin) zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung: Mittwoch und Freitag - jeweils vormittags.
Zuständig für 33 Dienstleistungen
- Auskunft über Gewerbetreibende beantragen
- Ausländische Finanzanlagenvermittler/ Finanzanlagevermittlerinnen und Finanzanlagenberater/ Finanzanlageberaterinnen anzeigen
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler beantragen
- Erlaubnis als gewerbsmäßiger Immobiliardarlehensvermittler beantragen
- Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Erlaubnis für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter Erteilung beantragen
- Erlaubnis zum Verkauf von Waren auf Messen, Festen und zu besonderen Anlässen beantragen
- Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Frist für das Erlöschen der Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen verlängern
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbelegitimationskarte Ausstellung
- Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG
- Ladenöffnungszeiten einhalten
- Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 
- Pfandleihgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Reisegewerbe oder reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern lassen
- Spielhallen Erlaubnis im Reisegewerbe beantragen
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
- Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit bei denen der Gewinn aus Geld besteht
- Wanderlager anzeigen
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweitschrift Gewerbeanmeldung