Umsetung Infrastrukturverbesserungen

Verschiedene Maßnahmenpakete wurden seit dem Start des Radverkehrskonzepts auf den Weg gebracht. Dazu gehören:

  • Die Ergänzung und Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen.
  • Die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer in Randzeiten.
  • Die Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer.
  • Die Schaffung einer durchgängigen Ost-West-Verbindung.
  • Die Verbesserung des Fahrradparkens.

  

Ergänzung und Erneuerung von Fahrbahnmarkierungen 

Die Erneuerung und Ergänzung von Fahrbahnmarkierungen ist vielen Bürgerinnen und Bürgern ein dringendes Anliegen. Der Arbeitskreis Radverkehrskonzept hat daher ein Paket aus ca. 30 Maßnahmen zur Fahrbahnmarkierung zusammengestellt, das aktuell vom Bauhof umgesetzt wird.

Herauszuheben ist die zusätzliche Markierung der Fahrradstraße Villenstraße.

  

Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer

Mit ihrer Lage und Ausdehnung stellt die Neustadter Fußgängerzone eine erhebliche "Barriere" für Radfahrer dar. Zur Querung der Innenstadt durften Radfahrer ihr Fahrradbislang nur durch die Fußgängerzone schieben. Alternativ mußten sie deutliche Umwege in Kauf nehmen oder auf die viel befahrenen Bundesstraßen ausweichen. Damit wird der Vorteil des Fahrrades gegenüber dem Auto, Ziele sehr direkt und schnell erreichen zu können, teilweise wieder zunichte gemacht.

Um die innerstädtischen Radwegeverbindungen zu verbessern, hat sich das im Mai 2016 geändert. Die Fußgängerzone ist nun teilweise beziehungsweise zeitlich befristet für den Radverkehr freigegeben. Damit wird eine vom Arbeitskreis Radverkehrskonzept vorbereitete und vom Stadtrat im Herbst 2015 beschlossene Maßnahme auf dem Weg zu einem fahrradfreundlicheren Neustadt umgesetzt.

Die Neuregelungen seit dem 09. Mai 2016:

1. Die gesamte Fußgängerzone ist im Zeitraum zwischen 20 und 8 Uhr für Radfahrerinen und Radfahrer freigegeben.

 

2. Die Schwanengasse entlang der Sparkasse als Verbindung zwischen Laustergasse und Schütt und das Verbindungsstück zur Landschreibereistraße am Klemmhof werden ganztägig für den Radverkehr freigegeben. Diese Bereiche sind Teilstücke einer neuen Ost-West-Verbindung.

 

Die Freigaben werden durch Zusatzschilder angezeigt.

Radfahrer erhalten durch die Neuregelung die Möglichkeit, abends und morgens kurze und sichere Wege zu nutzen. Besonders Schülern auf dem Weg zur Schule und Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit kommt die Regelung zu Gute. Auch abends haben die Neustadter Radler die Möglichkeit, ihren Weg durch die Innenstadt abzukürzen.

 

Was bedeutet die Freigabe konkret?

  • Die Fußgängerzone bleibt Fußgängerzone!
  • Fußgänger haben Vorrang und bestimmen das Verkehrsgeschehen.
  • Radfahrer müssen zu den freigegebenen Zeiten in der Fußgängerzone nicht mehr absteigen – solange sie vorsichtig fahren und die Fußgänger nicht gefährden.

 

Die Regel: Rücksichtnahme
  • Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen und in einer angepassten Geschwindigkeit, i.d.R. Schrittgeschwindigkeit, fahren.
  • Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Radfahrer warten oder das Rad schieben.

 

Der Modellversuch

Die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer wird zunächst als Modellversuch für ein Jahr laufen. Ordnungsamt und Polizei werden die Einhaltung der neuen Regelungen verstärkt kontrollieren. Auf Grundlage eines Erfahrungsberichts, der von der Verkehrskommission ausgewertet wird, soll dann vom Stadtrat über eine dauerhafte Regelung entschieden werden. Es hängt dabei wesentlich vom Verhalten der Radler ab, ob diese Regelung dauerhaft beibehalten und evtl. sogar noch ausgeweitet werden kann oder auch wieder zurückgenommen werden muss. So verhalten Sie sich als Radfahrer richtig:

  • Gehen Sie verantwortungsvoll mit der neuen Freiheit um.
  • Fahren Sie Schrittgeschwindigkeit.
  • Überholen Sie nur, wenn ausreichend Platz ist.
  • Zeigen Sie Richtungsänderungen per Handzeichen an.
  • Gewähren Sie Fußgängern Vorrang.

   

Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer

Für Radfahrer freigegebene Einbahnstraßen: 


Einbahnstraßen dienen innerorts vorrangig der Lenkung und Regelung des Kfz-Verkehrs. Für den Radverkehr unterbrechen sie dagegen vielfach direkte Verbindungen und erschweren die Benutzung z.T. verkehrsarmer Erschließungsstraßen. Gravierend tritt diese Thematik in Neustadt zunächst im erweiterten Innenstadtbereich zu Tage. Alle Einbahnstraßen in diesem Bereich wurden systematisch überprüft. Der Stadtrat hat im September 2015 beschlossen, folgende Einbahnstraßen in Gegenrichtung zu öffnen:

  • Hindenburgstraße
    (Abschnitt Winzinger Straße – Moltkestraße)
  • Hohenzollernstraße
    (Abschnitt Konrad-Adenauer-Straße – Von-Hartmann-Straße)
  • Moltkestraße (komplett)
  • Stangenbrunnengasse
    (Abschnitt Hetzelstraße – Schwesternstraße)
  • Wiesenstraße
    (Abschnitt Konrad-Adenauer-Straße – Hindenburgstraße)
  • Volksbadstraße (komplett)
  • Schwesternstraße (nach deren Umbau)

Bereits umgesetzt sind die Freigaben im Bereich Stangenbrunnengasse und Schwesternstraße. Die übrigen Freigaben werden aktuell durch die Verwaltung vorbereitet.

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