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Unterhaltsheranziehung

Die unterhaltspflichtigen Angehörigen (Kinder, Eltern, Ehegatten) werden bei Inanspruchnahme von Leistungen der Hilfe zur Pflege im häuslichen Umfeld und in stationären Einrichtungen auf ihre Leistungsfähigkeit überprüft. Sie sind verpflichtet ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen. Beim Elternunterhalt sind die unterhaltspflichtigen Kinder seit 2020 freigestellt, wenn deren Einkommen jährlich einen Betrag von 100.000 Euro nicht übersteigt.  Für den Kindesunterhalt der erwachsenen Kinder bei Leistungen der Hilfe zur Pflege und bei Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt gibt es pauschal festgelegte Unterhaltsbeträge.