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Bebauungsplan

Im Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) wird durch Zeichnung und Text festgesetzt, welche Nutzung in einem genau abgegrenzten Gebiet (Geltungsbereich) auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist.

- Hier geht es zu den Unterlagen im Rahmen der Beteiligungsverfahren -

Die Festsetzungsmöglichkeiten sind im Baugesetzbuch (BauGB) angegeben. Dazu gehören zum Beispiel:
die Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet),das Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Anzahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen),die überbaubaren Grundstücksflächen und andere Nutzungen (zum Beispiel Verkehrsflächen, Grünflächen).

Der Bebauungsplan enthält in der Regel den eigentlichen Plan (Planzeichnung) mit der Zeichenerklärung und separat aufgeführte Festsetzungen durch Text. Zusätzlich können in den Bebauungsplan aufgrund der Landesbauordnung (LBauO) Plan- und Textfestsetzungen (Örtliche Bauvorschriften) aufgenommen werden.

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) zu entwickeln. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im Baugesetzbuch vorgeschrieben sind. Dazu gehören insbesondere

  • die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Unterrichtung bei der sogenannten frühzeitigen Bürgerbeteiligung (zum Plan-Vorentwurf) mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung und
  • die öffentliche Auslegung des Planentwurfes für die Dauer eines Monats und bei Änderung des Planentwurfes gegebenenfalls eine nochmalige Auslegung.

Insbesondere über die während der Auslegung fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen (mit Anregungen und Bedenken) wird vom Stadtrat nach Abwägung entschieden. Der Bebauungsplan wird vom Stadtrat als Satzung beschlossen und tritt durch Bekanntmachung in Kraft. Für verschiedene Verfahrensschritte (zum Beispiel vor der öffentlichen Auslegung) schreibt das Baugesetzbuch eine ortsübliche Bekanntmachung vor, die im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße erfolgt.
Ein Bebauungsplan ist in der Regel eine Angebotsplanung, die eine festgesetzte bauliche Nutzung gestattet. Normalerweise wird den Grundstückseigentümern also offen gelassen, wann eine zulässige bauliche Nutzung realisiert wird und ob die Nutzungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden.

An wen kann ich mich wenden?

Alle rechtswirksamen und im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungspläne und Bebauungsplan-Änderungen können bei der Abteilung Stadtplanung des Fachbereichs Stadtentwicklung und Bauwesen eingesehen werden. Dort erhalten Sie zudem Auskunft über die Bebauungsplanung betreffende Fragen. Ausdrucke sind ganz oder ausschnittsweise gegen Gebühr erhältlich.
Einzelne Bebauungspläne inkl. der Textfestsetzungen, Begründungen und eventuell weiteren Anhängen bis zu einem Datenvolumen von maximal 15 Megabyte können Sie kostenlos als .pdf-Datei über E-Mail erhalten.
Bei mehreren Bebauungsplänen inklusive Anlagen, welche ein Datenvolumen von 15 Megabyte überschreiten, behalten wir uns vor einen Gebührenbescheid nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) nach der aktuellsten, gültigen Fassung auszustellen und den uns entstehenden Aufwand weiter zu berechnen.

Alternativ können Sie Bebauungspläne online unter «Neustadt Maps«  einsehen und selbst (kostenlos) als pdf downloaden!

Hier finden Sie die wirksamen Bebauungspläne

Aktuelle Bebauungsplanverfahren

BP "Winzinger Spange" (in den Stadtbezirken 24 und 26)

Die Planung der „Winzinger Spange“ zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur im Bereich des überlasteten „Winzinger Knotens“ (Kreuzung von Landauer Straße und Stifts-/Winzinger Straße) ab.

Bei geschlossenen Schranken des höhengleichen Bahnübergangs (BÜ) Speyerdorfer Straße kommt es durch den von Westen (Landauer Straße) in die Speyerdorfer Straße/K1 einmündenden Verkehr zu Rückstaueffekten in den Winzinger Knoten. Viele Fahrzeuge umfahren diesen Kreuzungsbereich bereits heute schon durch Nutzung der Schlachthofstraße und/oder der Spitalbachstraße.

Zur Entlastung des Winzinger Knotens sind deshalb folgende Ansätze vorgesehen:

  • Schließung/Rückbau des BÜ und Umbau der westlichen Speyerdorfer Straße zu einer Sackgasse mit
        Ersatzbauwerk für Fußgänger und Radfahrer zur Überführung mittels Treppen und Aufzügen,
  • Errichtung einer neuen Straßenverbindung (Winzinger Spange) mit straßenbegleitendem Fuß-/Radweg
         zwischen  Speyerdorfer Straße und Kreuzung Winzinger Straße/Spitalbachstraße,
  • Aufweitung und Erneuerung des Eisenbahnüberführungsbauwerks (EÜ) Winzinger Straße,
  • Ergänzung von weiteren Radverkehrsanlagen entlang der Strecken, wo möglich.

Neben der straßenbaulichen und verkehrlichen Neuordnung sollen darüber hinaus ehemalige, aktuell brachliegende Bahnliegenschaften als gewerbliche Baufläche in die Planung mitaufgenommen werden. Ebenso soll das bestehende Gelände der „Soku“ in seinem Bestand gesichert bzw. künftige kulturelle und freizeitliche Nutzungen in dem Bereich weiterhin gewährleistet werden.

Das Bebauungsplanverfahren wurde mit Aufstellungsbeschluss durch den Stadtrat am 28.05.2013 bzw. erneut am 09.02.2021 begonnen. Die frühzeitige Beteiligung wurde durchgeführt; der nächste Schritt ist die Erarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes. Zunächst sind hierzu jedoch noch weitere Abstimmungen zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren erforderlich und es ist eine aktualisierte Planung vorzulegen.

Bebauungsplan "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14

Planungsanlass und –intention

Das bestehende, aus dem Jahr 1976 stammende Gebäude der Georg-von-Neumayer Realschule plus weist technische Mängel auf und wird den Anforderungen sowohl an eine zeitgemäße und sparsame Energieversorgung als auch den baulichen Brandschutz nicht mehr gerecht. Neben dem festgestellten Sanierungsbedarf liegt darüber hinaus eine Überdimensionierung des Gebäudes für die aktuelle und zu erwartende Schülerzahl vor. Aus genannten Gründen wurden Sanierung bzw. Neubau einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen. Auf der Grundlage dieser Untersuchung hat der Stadtrat am 15.12.2020 beschlossen, einen Neubau der Realschule plus zu errichten und das Bestandsgebäude nach erfolgtem Neubau abzureißen. Für den Neubau der Realschule plus wurde daraufhin ein Architekturwettbewerb inklusive städtebaulichem Ideenteil durchgeführt. Der Siegerentwurf bildet nun die Grundlage für den Neubau der Realschule plus, südöstlich des bestehenden Gebäudes, als ersten Baustein einer potenziell gesamthaften städtebaulichen Entwicklung. Am 20.02.2024 erfolgte im Stadtrat die Vergabe für die Objekt- und Freianlagenplanung zum Neubau der Realschule plus.

Für die Realisierung ist eine Änderung des bestehenden Planungsrechts notwendig. Der wirksame Bebauungsplan „Im Böbig“ weist für den betreffenden Bereich zwar Flächen für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Schule sowie Sportplätze und öffentliche Parkflächen aus, allerdings können bei der Errichtung des Neubaus der Realschule plus die festgesetzten Baugrenzen nicht eingehalten werden.

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage zur Realisierung eines, den heutigen Anforderungen gerecht werdenden, Bildungs- und Betreuungsangebotes im Kontext eines attraktiven und zukunftsfähigen „Campus Böbig“. Damit verbunden ist die Errichtung des Neubaus der Realschule plus sowie einer nördlich dazu an der Landwehrstraße perspektivisch geplanten Kindertagesstätte, zur möglichen Verlagerung der nahgelegenen, bestehenden und ebenfalls sanierungsbedürftigen Kindertagesstätte Landwehrstraße, jeweils mit den zugehörigen Außenbereichen und untergeordneten Nutzungen.

Planverfahren

Die Aufstellung des Bebauungsplanes "Im Böbig, VI. Änderung" im Stadtbezirk 14 erfolgt im Regelverfahren mit zwei Beteiligungsstufen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB unter Durchführung der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Erstellung des Umweltberichtes gemäß § 2a S. 3 BauGB.

Im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Stadt Neustadt an der Weinstraße teilweise geändert (vgl. Flächennutzungsplan-Neuaufstellung „Im Böbig“).

Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Mit einer Größe von ca. 3,5 ha umfasst der räumliche Geltungsbereich des BP:

  • vollständig die Flurstücke Nrn. 1679/1, 1680/1, 1672/14, 1672/15, 1672/16, 1682/1, 1683/1, 1684/1, 1708/6 sowie
  • teilumfänglich das Flurstück Nr. 1672/20.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.


Verfahrensstand:

Die Frühzeitige Beteiligung wurde vom 23.09.2024. bis einschließlich 25.10.2024 durchgeführt

Bebauungsplan "Landesgartenschau I. Änderung und Erweiterung" in den Stadtbezirken 14 und 31

Planungsanlass und –intention
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist mit ihrer Bewerbung zur Ausrichtung der Landesgartenschau 2027 erfolgreich gewesen. Zur Sicherung der städtebaulichen und landschaftsarchitektonischen Ziele wurde der Bebauungsplan „Landesgartenschau“ am 13.02.2025 wirksam. Allerdings trifft dieser Bebauungsplan ausschließlich Festsetzungen zu den Daueranlagen. Inzwischen ist von der LGS gGmbH die Planung für den Durchführungszeitraum vom 15.04.2027 -17.10.2027 fertiggestellt. Neben den textlichen Festsetzungen für die temporären Nutzungen durch die Landesgartenschau muss nun auch die Folgenutzung für das ehemalige Abfallwirtschaftszentrum bauplanungsrechtlich gesichert werden. Da diese Flächen bisher nicht überplant waren, wurde der bisherige Geltungsbereich entsprechend erweitert. Auf den Flächen des ehemaligen Abfallwirtschaftszentrums und der ehemaligen Schlichtwohnungen soll ein naturnaher Campingplatz entstehen. Dieser wird als Sondergebiet, dass der Erholung dient mit der Zweckbestimmung „Campingplatz und Ferienhäuser“ ausgewiesen.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Übersichtskarte mit Geltungsbereich

Das etwa 36,9 Hektar große Plangebiet liegt im Osten der Kernstadt zwischen Landwehrstraße im Westen und Branchweilerhofstraße im Osten. Nördlich des Plangebietes befinden sich weitgehend Freizeitgärten und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sowie die B38 (Autobahnzubringer). Südlich des Plangebietes befinden sich weitere Gewerbebetriebe entlang der Rosslaufstraße und der neue Wohnpark „Am Speyerbach“ (ehemals IBAG), aber auch die Wohnnutzung östlich der „Adolf-Kolping-Straße“ und „Neubachwiesen“. Weitere Gewerbenutzungen befinden sich südlich des Speyerbachs.
Der Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurstücke mit den Nummern 1672/22, 3981/1, 3982/1, 3984/2, 1675/19, 1662/6, 1000/91, 4094/1, 4094, 3996/4, 3999/1, 4015/15, 3946/9, 3946/12, 4015/14, 4019/2, 4020, 4021, 4022, 4022/2, 4022/3, 4023, 4024, 4025, 4026, 4027, 4027/2, 4028, 4029, 4030, 4031, 4033, 4034, 4034/2, 4035/3, 4036/2, 4036/3 , 4037, 4039, 4040, 4042, 4042/2, 4042/3, 4042/4, 4041/2, 4041/3, 4082, 4082/2, 4083, 4083/2, 4051/3, 1662/7, 1662/8, 3270/16, 3290/3, 3281/4, 3283/16, 3283/15, 3283/17, 3284/11, 3287/9, 3284/7, 3253/3, 3287/10, 3270/12, 3270/13, 3191/46, 3191/47, 3191/48, 3270/4, 3251/1, 3250/2, 3202/10, 3202/11, 3270/11, 3270/21, 3270/22, 3270/23, 3222/24, 3222/29, 3222/30, 3222/31, 3222/32, 3222/33, 3222/34, 3222/35, 3222/22, 3222/20, 3222/36, 3222/37, 3222/38, 3222/39, 3222/23, 3222/40, 3270/10, 3270/24 3222/17, 3203/6, 3203/8, 3204/9, 3204/11, 3311/8, und 3992/7.
Folgende Flurstücke liegen nur teilweise im Geltungsbereich: 1000/92, 4043/33, 4043/34, 4051/2, 4081/4, 4091/2, 4091, 4090/2, 4089/2, 4088/1, 4087/3, 4086/2, 4085/6, 4085/5, 4085/2, 4085, 4084, und 3946/15.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.

Die Frühzeitige Beteiligung wurde vom 04.07.2025 bis einschließlich 04.08.2025 durchgeführt

Bebauungsplan "Zwischen Roßlaufstraße und Speyerbach" im Stadtbezirk 25

Planungsanlass und –intention

Das ehemalige IMBEG-Areal im Roßlauf-Quartier soll einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die Fläche des früheren Betonwerks IMBEG ist derzeit partiell genutzt und stellt aufgrund ihrer Lage zwischen gewerblich-industriellen Nutzungen und angrenzenden Misch- und Wohngebieten – insbesondere entlang der Adolf-Kolping-Straße – eine städtebauliche
Herausforderung dar. Die bestehende Gemengelage erfordert eine planerische Neuordnung, um Nutzungskonflikte zu vermeiden und gleichzeitig Entwicklungspotenziale zu aktivieren.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Urbanes Gebiet gemäß § 6a BauNVO zu schaffen. Auf dem Gelände des ehemaligen IMBEG-Areals soll ein modellhaftes Stadtquartier entstehen, das Wohnen, Arbeiten und Freizeit integriert. Dabei stehen die Innenentwicklung, Nachverdichtung und Umnutzung ineffizient genutzter Gewerbeflächen im besonderen Fokus.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße verfolgt mit der vorliegenden Bauleitplanung folgende übergeordnete Ziele:

  • Stärkung des Wohnstandorts durch Schaffung neuen Wohnraums in zentraler Lage unter Berücksichtigung der Quotierungsrichtlinie,
  • Sicherung bestehender Dienstleistungsangebote (z.B. Tanzschule)
  • Sicherung und Entwicklung von Arbeitsplätzen durch Integration nicht störender gewerblicher Nutzungen,
  • Förderung einer Stadt der kurzen Wege durch funktionale Durchmischung,
  • Beitrag zur Energiewende und Klimaanpassung durch nachhaltige Bau- und Freiraumkonzepte,
  • Städtebauliche Ordnung und Umweltvorsorge durch gezielte Steuerung der Nutzungen und Integration von Grünstrukturen.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen.

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beläuft sich auf 1,87 ha. Das Plangebiet betrifft die Roßlaufstraße 16, 16a, 16b, 18, 20, 22 und umfasst die Flurstücke 3977/43, 3977/77, 3977/79, 3977/82, 3977/83, 3977/85, 3977/86, 3977/88, 3977/89, 3977/90 (s. nachfolgende Abbildung).

Die Frühzeitige Beteiligung wurde vom 11.07.2025 bis einschließlich 11.08.2025 durchgeführt


Bebauungsplan "Naulott-Guckinsland, VII. Änderung und Erweiterung
(Erschließung südlich B 39)", im Ortsbezirk Hambach

Planungsanlass und -intention

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat am 03.06.1992 den Bebauungsplan „Naulott-Guckinsland“ (Urplan) in Kraft gesetzt. Schon im damaligen Verfahren regte der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (kurz: LBM) an, eine Linksabbiegespur auf der L 516 (damals B 38) zur Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 einzurichten, um die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Diese Anregung wurde zunächst nicht umgesetzt, da es Überlegungen gab, den Knotenpunkt „L 516 / B 39 / Dr.-Siebenpfeiffer-Straße“ zu einem Kreisverkehrsplatz umzubauen und den südlichen Plangebietsteil direkt daran anzuschließen. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Grundstücke südöstlich des Knotenpunktes erworben. Nachdem jüngere Untersuchungen des LBM ergaben, dass ein Kreisverkehrsplatz in Anbetracht der hohen Verkehrsmenge nicht leistungsfähig wäre, wurde der Ansatz jedoch wieder verworfen. Die Leistungsfähigkeit soll nun durch den Ausbau der bestehenden vierarmigen Kreuzung verbessert werden, wodurch die ursprünglich geforderte Linksabbiegespur auf der L 516 zur Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39 wieder notwendig ist.

Hinzu kommt, dass die im wirksamen Bebauungsplan „Naulott-Guckinsland“ (Urplan) für das Gebiet südlich der B 39 festgesetzte Infrastruktur, angesichts der vorhandenen Bebauung, nicht mehr umsetzbar ist. Die tatsächliche innere Erschließung hat eher behelfsmäßigen Charakter und erfüllt nicht die Anforderungen an eine qualifizierte Erschließung. Dies führte bereits dazu, dass Lastkraftwagen aufgrund der fehlenden Wendemöglichkeit rückwärts auf die L 516 rangierten, weshalb diese Stelle als Gefahrenquelle mit Unfallpotenzial einzustufen ist.

Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat bereits am 28.01.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Naulott-Guckinsland, VI. Änderung und Erweiterung“ im Ortsbezirk Hambach beschlossen. Neben der zuvor dargestellten Erschließungsthematik sollten dabei auch die Festsetzungen zur baulichen Nutzung des Gebietes unter Beachtung der bereits vollzogenen Abweichungen und hinsichtlich der aktuellen umweltrechtlichen Erfordernisse überprüft, neu geordnet und in einem zeitgemäßen städtebaulichen Konzept angepasst werden.

Da sich die Thematik der baulichen Nutzung des Gebietes aufgrund noch zu klärender Rahmenbedingungen verzögert, während die akute Erschließungsproblematik bereits gelöst werden kann, soll nun das Baurecht für die äußere und innere Erschließung separat und zeitlich vorgezogen im Rahmen der VII. Änderung und Erweiterung des bestehenden Bebauungsplans hergestellt werden.

Ziel der Planung ist die Herstellung einer qualifizierten inneren sowie äußeren Erschließung des Plangebietsteils südlich der B 39, die sowohl der Verkehrssicherheit als auch dem Verkehrsfluss Rechnung trägt.

Der LBM plant im Übrigen in einem gesonderten Verfahren den Ausbau des nördlich angrenzenden Knotenpunktes „L 516 / B 39 / Dr.-Siebenpfeiffer-Straße“.

Das geplante Vorhaben entspricht bereits den Darstellungen des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes. Dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 Satz 1BauGB wird demnach Rechnung getragen.

Lage des Plangebiets

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Naulott-Guckinsland, VII. Änderung und Erweiterung (Erschließung südlich B 39)" im Ortsbezirk Hambach beläuft sich auf rund 0,8 Hektar. Er umfasst teilumfänglich die Flurstücke Nrn. 5227/4, 5267/3, 5267/5, 5268/3, 5268/6, 5985/3 (L 516, Landauer Straße), 5986 und 5987 im Ortsbezirk Hambach.

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist nachstehender Abbildung zu entnehmen.

Verfahrensstand

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde im Zeitraum vom 02.04.2024 bis einschließlich 08.05.2024 durchgeführt.

Bebauungsplan "Photovoltaikanlagen Benzenloch" in den Ortsbezirken Duttweiler, Geinsheim und Lachen-Speyerdorf

Planungsanlass und –intention
Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Inbetriebnahme einer großflächigen PV-Freiflächenanlage im Außenbereich der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu schaffen. Der Anteil einer nachhaltigen Energieversorgung durch Nutzung regenerativer Energien soll dadurch deutlich erhöht werden.
Auf den Flächen ist auf insgesamt rd. 24 ha die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 26 MWp geplant. Der gesamte Solarstrom soll in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Hierfür wird ein Geltungsbereich bestehend aus drei Teilgeltungsbereichen ausgewiesen, unter der Berücksichtigung natur- und artenschutzrechtlicher Belange.

Planverfahren
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.

Übersichtskarte mit Geltungsbereich 1

Der genaue räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von rd. 24 ha.
Im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf umfasst die Fläche anteilig das Flst.-Nr. 9634/30. Im Ortsbezirk Duttweiler umfasst der Geltungsbereich vollständig die Flst.-Nr. 2792/3, 2793/11 (Tiefbrunnen) und 2793/14 sowie teilweise das Flurstück mit der Nummer 2792/4.  Im Ortsbezirk Geinsheim umfasst der Geltungsbereich vollständig die Flst.-Nr. 7426 und 7420 sowie anteilig die Flst.-Nrn. 7425, 7424, 7423, 7422 und 7421.
Die Abgrenzung der Teilgeltungsbereiche kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Externe Kompensationsflächen (Geltungsbereiche 2 und 3, siehe Planzeichnung)
Die Fläche auf der Gemarkung Geinsheim hat eine Größe von rd. 1 ha und umfasst den östlichen Teil der Flst.-Nr. 7693.   
Die Fläche auf der Gemarkung Harthausen (außerhalb der Gemarkung Neustadts) hat eine Größe von rd. 1 ha und umfasst die Flst.-Nr. 4930 innerhalb des Geltungsbereichs 3.

Der Satzungsbeschluss wurde am 04.11.2025 im Stadtrat gefasst.
Es steht noch die Genehmigung durch die SGD aus!

Bebauungsplan "Schmittenäcker" (Vorentwurf) im Ortsbezirk Geinsheim

Planungsanlass und -intention

Angesichts der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnraum in der Stadt Neustadt an der Weinstraße und seinen Weindörfern steht insbesondere auch die Entwicklung neuer Wohnbaugebiete im Fokus der Stadtentwicklung. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Neustadt an der Weinstraße bei der Ausweisung von Baugebieten das Ziel, dem Prinzip bzw. Grundsatz einer nachhaltigen Stadtentwicklung „Innen- vor Außenentwicklung“ Rechnung zu tragen, denn durch eine starke Innenentwicklung kann die Reduzierung der täglichen Flächeninanspruchnahme, eine erhöhte Ressourceneffizienz und der Schutz von Natur- und Landschaftsräumen sowie Ökosystemen erreicht werden. Neuausweisungen von Bauflächen im Außenbereich sollen dadurch möglichst vermieden werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan 2005 der Stadt Neustadt an der Weinstraße stellt im Ortsbezirk Geinsheim mehrere geplante Wohnbauflächen dar und zeigt damit die räumlichen Entwicklungsoptionen auf, die dort für die anteilige Deckung des Wohnraumbedarfs bestehen. In den vergangenen Jahren zeigte sich, dass die Befürwortung und Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer im Bereich der geplanten Wohnbaufläche „Schmittenäcker“ am größten ist.

Für die rund 1,5 Hektar große innerörtliche, von Bebauung umgebene Freifläche, welche derzeit vorwiegend zu Freizeitzwecken und gärtnerisch genutzt wird, soll unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen bzw. Bebauung eine behutsame, modernen Ansprüchen gerecht werdende Nachverdichtung erfolgen. Es ist hierfür erforderlich, Baurecht mittels Bebauungsplan zu schaffen.

Ziel des Bebauungsplans ist demnach die Schaffung einer bauplanungsrechtlichen Grundlage für die Entwicklung eines nachhaltigen, klimafreundlichen Wohnquartiers im Bereich des Gewanns „Schmittenäcker“, um dadurch der bestehenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere seitens junger Familien, im Ortsbezirk Geinsheim zu entsprechen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes beläuft sich auf ca. 1,53 Hektar und umfasst vollständig die Flurstücke Nrn. 27/5, 30/2, 32, 32/2, 33, 34, 34/3, 34/4, 34/5, 36/3, 53/4, 55/2, 56/2, 58/2, 65/2 (alle innerhalb der Gemarkung Geinsheim) sowie teilumfänglich die Flurstücke Nrn. 50/1, 51, 60, 63, 64, 65/3, 67/3 und 68 (alle innerhalb der Gemarkung Geinsheim).

Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachstehenden Abbildung zu entnehmen.

Verfahrensstand:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde vom 17.06.2024 bis einschließlich 19.07.2024 durchgeführt