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Lärmaktionsplan

Umsetzung des Lärmaktionsplans - Lärmreduzierung im Verkehr:

Der Lärmaktionsplan (LAP) von 2018 zielt im ersten Schritt auf eine Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 50 auf Tempo 30 an den bedenklich belasteten Straßenabschnitten, ab. 

https://www.neustadt.eu/index.php?NavID=2636.361

Für die klassifizierten Straßen (Kreis-, Landes- und Bundesstraßen) in der Baulast des Landesbetrieb Mobilität (LBM) ist beim zunächst ein Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung zu stellen.

Auf der Basis des LAP 2018 wurden in den Folgejahren

a)      Tempo 30 wegen Lärm an kommunalen Streckenabschnitten angeordnet (bitte listen oder Karte) und

b)      Anträge auf Tempo 30 zur Lärmreduktion beim Landesbetrieb für Mobilität (LBM) für alle klassifizierten Streckenabschnitte eingereicht.
Beim LBM werden die Unterlagen geprüft und die erforderlichen Berechnungen durchgeführt. Für eine Umsetzung durch die Stadtverwaltung ist eine Freigabe von der unter Straßenbaubehörde des LBMs sowie eine Genehmigung von der oberen Verkehrsbehörde erforderlich.

Sobald die Zustimmungen des LBM vorliegen erfolgt die verkehrsrechtliche Anordnung und die Umsetzung vor Ort.

Beantragt wurde in Summe die Geschwindigkeitsreduzierung an insgesamt 18 Straßenabschnitten im Stadtgebiet.